Zahnarztpraxis Sandra Konrad


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Gesundheitsnews



BMG nimmt keine Rücksicht auf Bedenken der Selbstverwaltung
Neuer Einlöseweg für das E-Rezept in der Kritik

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kritisiert den Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik zum sogenannten „Card Link“. Mit diesem Verfahren sollen Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte über Apps von Drittanbietern einlösen können. KZBV und andere Gesellschaften hatten vor Unsicherheiten gewarnt, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den „Card Link“ trotzdem durchgesetzt.

Grundsätzlich begrüßt die KZBV den neuen Einlöseweg für das E-Rezept, weil es einen weiteren volldigitalen Weg zur Einlösung von E-Rezepten ermöglicht. Deshalb hatte sich die KZBV ursprünglich für den „Card Link“ eingesetzt, nun aber gegen den Beschluss gestimmt, weil das Sicherheitsniveau abgesenkt worden ist. Denn anders als bei den bisherigen Einlösewegen, die hohen Sicherheitsanforderungen durch die gematik unterliegen, müssen die Apps von Drittanbietern nicht zugelassen werden. „Seit Jahren arbeiten wir daran, dass das E-Rezept hochsicher ist, nun soll der freie Markt Apps anbieten dürfen, ohne dass jemand kontrolliert, was mit den Verordnungsdaten passiert. Das ist ein Unding“, erklärt Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. Zwar seien die Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht direkt vom „Card Link Verfahren“ betroffen, allerdings könne das E-Rezept-System keine Zweifel an Sicherheit vertragen. Weder Patientinnen und Patienten noch Apothekerinnen und Apotheker könnten jedoch bewerten, ob die eingesetzten Apps sicher und zuverlässig sind, müssten aber jetzt die Verantwortung für die Nutzung übernehmen.

Unverständnis zeigte Dr. Pochhammer auch für das Vorgehen des BMG: „Das BMG, das 51 Prozent der Anteile an der gematik hält, hat trotz deutlicher Warnungen aller anderen Gesellschafter gestern in der Gesellschafterversammlung die technischen Vorgaben für dieses Verfahren durchgeboxt. Alle anderen Gesellschafter, also sowohl Leistungserbringer als auch Kostenträger, stimmten dagegen. Das zeigt, dass das Interesse des BMG an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung weiter schwindet.“



Gesundheitsorganisationen kritisieren Ampel-Politik
Gemeinsame Pressemitteilung von DKG, KBV, KZBV und ABDA

Die vier tragenden Säulen der Gesundheitsversorgung in Deutschland haben am heutigen Donnerstag die Gesundheitspolitik von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach scharf kritisiert. In der Bundespressekonferenz stellten die Spitzen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ihre Kritikpunkte an der Gesundheitspolitik dar. Alle vier eint die Sorge darum, ob die Menschen in Deutschland auch in Zukunft noch flächendeckend und wohnortnah Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken finden werden. Ohne unmittelbare politische Weichenstellungen seien dramatische Versorgungslücken zu erwarten.

Scharfe Kritik bei allen Organisationen ruft die immense Bürokratielast hervor, die unter der Ampel-Regierung nochmals zugelegt hat. Sie fordern die Politik auf, die Versorgung spürbar zu entbürokratisieren. So sind bspw. zahlreiche Dokumentationsvorschriften überflüssig. Letztendlich führt die überbordende Bürokratie dazu, dass immer weniger Zeit für die Patientenversorgung bleibt.

Die Freiberuflichkeit als Kernelement der ärztlichen, zahnärztlichen und apothekerlichen Versorgung und die Trägervielfalt in der Krankenhauslandschaft sind aus Sicht der KBV, KZBV, DKG und ABDA mittlerweile stark gefährdet. Anstatt die bestehenden Strukturen zu stärken und zu stabilisieren, will der Minister in überflüssige neue Strukturen investieren wie beispielsweise Gesundheitskioske. Notwendige Mittel für die Versorgung fehlen damit.

Auf scharfe Ablehnung bei den Organisationen trifft auch die Art und Weise, wie Karl Lauterbach Politik betreibt und diese kommuniziert. Alle vier Säulen kritisieren neben inhaltlichen Schwachpunkten bei den Gesetzentwürfen den mangelnden Respekt, den der Minister der Selbstverwaltung und damit letztendlich auch den Patienten, für die sie sich Tag für Tag einsetzt, entgegenbringt. Immer wieder bezeichnet er Organisationen mit gesetzlich festgelegten Aufgaben als „Lobbygruppen“ und verweigert Gespräche mit ihnen. Die Gesundheitsinstitutionen kritisieren zudem, dass der Minister bislang vor allem durch größtenteils vage, öffentliche Ankündigungen aufgefallen ist. Konkrete politische Umsetzungen folgten dann entweder gar nicht, halbherzig oder extrem verspätet. Mit Nachdruck kündigte Lauterbach zu Beginn seiner Amtszeit beispielsweise an, dass es mit ihm keine Leistungskürzungen geben werde. De facto führen seine politischen Entscheidungen aber dazu, dass die Patienten immer weniger Leistungen an weniger Standorten erhalten werden bzw. bereits erhalten.

Die KBV, KZBV, DKG und ABDA fordern Minister Lauterbach und die Ampel-Koalition dazu auf, die Versorgung der Patienten wieder in den Fokus zu nehmen. Dazu sind nachhaltige Reformen von Nöten, die die bestehenden Versorgungsstrukturen stärken. Die Organisationen verweisen dazu auf die konstruktiven Gestaltungsvorschläge, die dem Minister schon seit Monaten bekannt sind. Die Stimmung der Leistungserbringer ist auf einem absoluten Tiefpunkt; sie stoßen an ihre Grenzen und können die Versorgung, wie die Patienten sie bisher gewohnt waren, nicht mehr länger leisten.

Bevor die kommenden Gesetzentwürfe ins parlamentarische Verfahren gehen, muss Minister Lauterbach daher endlich in den Dialog mit denjenigen treten, die die Versorgung täglich gestalten! Die Lösungsvorschläge liegen auf dem Tisch und die Reformbereitschaft ist gegeben. Bleibt jetzt jedoch der erforderliche Kurswechsel aus, werden die vier Organisationen in den kommenden Wochen die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen und vor allem die breite Öffentlichkeit auf unterschiedlichen Kanälen verstärkt über die verheerenden Folgen dieser Politik für die Versorgung von rund 84 Millionen Patienten in Deutschland aufklären.

Für die Krankenhäuser erklärte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG: „Die große Krankenhausstrukturreform wurde von Seiten des Ministeriums so schlecht gemanagt, dass man praktisch von einem Scheitern sprechen muss. Stand heute liegt noch nicht einmal ein abgestimmter Referentenentwurf für ein mittlerweile nur noch nicht zustimmungspflichtiges Gesetz vor. Der bekannt gewordene „Nichtentwurf“ beschreibt über 15 Seiten den Aufwuchs an Bürokratie, ohne dass die zentralen Ziele des Gesetzes auch nur ansatzweise erreicht werden. Eine Vorhaltefinanzierung, die nachweislich ihre Wirkung verfehlt, eine Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen, die sich weit vom NRW-Modell entfernt hat und mehr Fragen aufwirft als Antworten gibt und ein Transformationsfonds, den im Wesentlichen die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen finanzieren. Insgesamt eine desaströse Bilanz nach zweieinhalb Jahren Regierungszeit.“

Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, erklärte: „Viel zu kompliziert, nicht zu Ende gedacht und mit kaum absehbaren gewaltigen Folgen. So lassen sich aktuell fast alle Gesetzentwürfe aus dem Hause Lauterbach beschreiben. Mal abgesehen davon kommt noch die Unsicherheit hinzu, in welchem offiziellen oder inoffiziellen Stadium sich bekannt gewordene Referentenentwürfe denn befinden. Gemeinsam ist den Entwürfen, dass sie eine standardisierte und zentrierte Versorgung favorisieren – und zwar mit Standards, deren Sinnhaftigkeit sich aus Versorgungssicht nicht erschließt. Die ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen werden von selbstständigen Freiberuflern geführt, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten an ihrem Standort und mit ihrem Personal individuell passend das Bestmögliche machen. Das passt in keine bundesweite Schablone – das wird entweder nicht verstanden oder nicht gewollt. Stattdessen werden völlig praxisferne Vorgaben formuliert, die bis ins Detail ins Praxismanagement gehen und den Praxen immer mehr Leistungen abverlangen. Dabei wäre es einfach, durch wenige schnell umsetzbare Regelungen wie eine pragmatische Entbudgetierung der Hausärzte oder eine Abschaffung der TI-Sanktionen erste richtige Impulse zu setzen.“

Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV, führte aus: „Eine flächendeckende zahnärztliche Versorgung, wie es sie bislang gab, ist unter den desaströsen politischen Rahmenbedingungen kaum noch zu gewährleisten. Von dieser versorgungsfeindlichen Gesundheitspolitik besonders betroffen ist die neue, präventionsorientierte Parodontitistherapie. Parodontitis nimmt unter anderem Einfluss auf schwere Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und rheumatische Erkrankungen. Durch unbehandelte Parodontitis entstehen zudem hohe Folgekosten für unser Gesundheitssystem, die einer Stabilisierung der GKV-Ausgaben entgegenwirken. Wir fordern daher die Politik auf, die 2022 eingeführte Budgetierung sofort für alle Zeit zu beenden!“ Hendges mahnte zudem an, dass noch immer keine gesetzliche Regulierung für Medizinische Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren (sog. iMVZ) betrieben werden, geschaffen wurde. Der Anteil von iMVZ an allen zahnärztlichen MVZ liegt mittlerweile bei rund 30 Prozent. Das sind 468 iMVZ – Tendenz weiter steigend. Mit ihrem Fokus auf schnelle Rendite stellen iMVZ eine erhebliche Gefahr für die Patientenversorgung dar. Um die fortschreitende Vergewerblichung des Gesundheitswesens endlich wirksam zu stoppen, muss ein räumlicher und auch fachlicher Bezug eines Trägerkrankenhauses zur Voraussetzung der Gründungsbefugnis eines Krankenhauses von iMVZ gemacht werden. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Die Apothekenzahl befindet sich seit Jahren im Sinkflug. Dadurch müssen immer mehr Patientinnen und Patienten weitere Wege zu ihrer Apotheke zurücklegen. Allein im vergangenen Jahr sind rund 500 Apotheken weggefallen – das entspricht der Apothekenzahl in Thüringen! Auch in diesem Jahr führen die politisch verursachten Probleme zu massiven Belastungen. Die Apothekenteams lösen die unzähligen Lieferengpässe, sie helfen den Menschen beim holprigen Start des E-Rezepts. Das alles übernehmen die Apotheken trotz zehrenden Fachkräftemangels. Das Apothekenhonorar wurde seit elf Jahren nicht angepasst, zuletzt hat es die Ampel-Koalition sogar gekürzt. Herr Lauterbach weiß von diesen bedrohlichen Entwicklungen. Doch statt die wohnortnahe Versorgung zu stabilisieren, kündigt er Scheinreformen an. Seine aktuellen Ideen bedeuten für die Bevölkerung weitgehende Leistungskürzungen. So würden durch eine Honorar-Umgestaltung noch mehr Menschen ihre Apotheke verlieren. Und in den geplanten Scheinapotheken würde die Expertise der Apothekerinnen und Apotheker fehlen. Damit könnten mehrere benötigte Leistungen nicht mehr angeboten werden. Sich ernsthaft für eine solide Versorgung einzusetzen, sieht anders aus.“



Welt-Down-Syndrom-Tag
Welt-Down-Syndrom-Tag

In Deutschland leben etwa 50.000 Menschen mit einem Down-Syndrom. Es ist die häufigste genetische Besonderheit bei Babys. Mit dem Welt-Down-Syndrom-Tag am 21.3. machen Menschen mit Down-Syndrom auf sich aufmerksam.

Beim Down-Syndrom (Trisomie 21) liegt das Chromosom 21 nicht 2-, sondern 3-mal vor. Das kann verschiedenste gesundheitliche Probleme mit sich bringen.

Zahlreiche Besonderheiten bei Zähnen und Mund „Auch Zähne und Mund zeigen bei Menschen mit Down-Syndrom zahlreiche Besonderheiten“, erläutert Dr. Romy Ermler, Vorstandsvorsitzende der Initiative proDente e.V. und Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). „Eltern sollten mit ihrem Kind möglichst früh nach der Geburt zu ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt gehen.“ Wie bei anderen Kindern auch, findet zunächst eine Beratung der Eltern zu richtiger Mundhygiene, der Anwendung von Fluorid und einer zahngesunden Ernährung statt. Gleichzeitig kann der Besuch in der Zahnarztpraxis aufdecken, ob bei Zähnen und Mund gesundheitliche Probleme vorliegen.

Mundmotorik stärken - Fehlstellungen erkennen Häufig haben Kinder mit Down-Syndrom von Geburt an eine geringe Spannung der Muskulatur in Zunge und Lippen. Das zeigt sich durch eine offene Mundhaltung der Kinder mit vorwiegender Mundatmung. Die fehlende Muskelspannung kann das Saugen an Brust oder Flasche beeinträchtigen. Später haben es die Kinder beim Sprechenlernen schwerer. Denn die Mund- und Zungenmotorik ist wichtig, um die Laute richtig zu bilden. Auch können bei einem Down-Syndrom Zähne des Milchgebisses sowie des bleibenden Gebisses nicht angelegt (Hypodontie) oder zu klein im Verhältnis zum Kiefer (Mikrodontie) sein. Fehlstellungen der Zähne wie ein Kreuzbiss sind vermehrt zu beobachten. Daher kann zusätzlich zur zahnmedizinischen Versorgung auch eine kieferorthopädische und/oder logopädische Behandlung der Kinder notwendig werden.

Auf Mundhygiene achten - Zahnarztbesuche sind wichtig Menschen mit Down-Syndrom fällt es nicht immer leicht, Zähne und Mund ausreichend selbst zu pflegen. Ebenso können sie in der Zahnarztpraxis, die eine unbekannte Umgebung darstellt, weniger zugänglich sein. Zeit und Geduld vom Praxisteam und von betreuenden Personen sind hier notwendig. Denn eine gute Mundhygiene zahlt sich aus. Insbesondere die Gefahr für eine Parodontitis, eine Entzündung des zahntragenden Gewebes, ist bei Menschen mit Down-Syndrom erhöht. Denn zusätzlich zu dem Risikofaktor unzureichende Mundhygiene können bei einem Down-Syndrom Störungen des Immunsystems vorliegen. Hierdurch tritt eine Parodontitis nicht erst bei den bleibenden Zähnen auf, sondern zeigt sich manchmal bereits im Milchzahngebiss. Unbehandelt kann die Parodontitis zum Verlust der betroffenen Zähne führen und auch allgemeine Erkrankungen wie Adipositas oder Diabetes begünstigen. Für Menschen mit Down-Syndrom ist eine regelmäßige Betreuung durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt von kleinauf umso wichtiger.